Übergang in die 3. Klasse – WICHTIGE INFORMATIONEN
Liebe Eltern der 2. Klassen,
Ihr Kind besucht im laufenden Schuljahr die 2. Jahrgangsstufe und wechselt im nächsten Schuljahr in die 3. Jahrgangsstufe. Es kann bisher an der ergänzenden Förderung und Betreuung (auch Hort genannt) teilnehmen, ohne dass Sie etwas dafür bezahlen müssen.
Bisher liegen uns keine offiziellen Informationen durch das Amt vor, dass in der 3. Klasse keine Kostenbeteiligung durch die Eltern nötig ist. Jedoch verfolgen wir ebenfalls die Presse und hoffen auf baldige Informationen durch die entsprechenden Ämter. So lange diese nicht vorliegen, möchten wir Sie dennoch über dem üblichen Vorgang informieren.
Ab der 3. Klasse sieht der Gesetzgeber bisher eine Beteiligung an den Kosten für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung vor. Der Kostenbescheid, den Sie für die 1. und 2. Jahrgangsstufe bekommen haben, ist deshalb in der 3. Klasse nicht mehr gültig. Der Bescheid wird aufgehoben und es muss ein neuer Kostenbescheid ausgestellt werden. Dafür werden Sie durch Ihr zuständiges Jugendamt gebeten, den Nachweis über Ihr Einkommen des letzten Jahres zeitnah bei Ihrem zuständigen Jugendamt vorzulegen.
Bitte weisen Sie hierfür bis zum 31. März Ihr Einkommen bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach. Das Jugendamt prüft und setzt dann Ihre Kostenbeteiligung fest. Beachten Sie bitte, dass das Jugendamt ggf. den Höchstsatz für die Elternkostenbeteiligung festsetzt, wenn Sie bis zum o.g. Datum keine Angaben zum Einkommen gemacht haben.
Alle für die Festsetzung des Elternkostenbeitrags erforderlichen Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien unter folgendem Link:
https://service.berlin.de/dienstleistung/324901/
bzw.
www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Es ist keine Bedarfsprüfung für Kinder in der Jahrgangsstufe 1 bis 6 an der offenen Ganztagsschule mehr erforderlich. Der Bedarf wird vom Jugendamt entsprechend des Antrags der Eltern festgestellt und beschieden.
Sie bekommen also die Zeitmodule, die Sie sich wünschen. Sollte keine Kostenbeteiligung für die Eltern nötig sein, bietet es sich an, die kompletten Module zu beantragen und so die Sicherheit zu haben, dass wir ihr Kind von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr betreuen würden, auch wenn Sie nicht darauf angewiesen sind.
Nachdem Sie die entsprechenden Unterlagen bei Ihrem zuständigen Jugendamt abgegeben haben, erhalten Sie in der Regel einen neuen Bedarfsbescheid. Aufgrund des neues Bedarfsbescheides ist es notwendig, dass Sie ebenfalls einen Änderungsvertrag der tjfbg gGmbH ausfüllen und diesen gemeinsam mit den neuen Bedarfsbescheid bei uns abgeben. Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:
- per Mail an senefelderplatz@tjfbg.de
- Briefkasten Sozialpädagogischer Bereich
- Sekretariat der Schule am Senefelderplatz
- direkt bei den Bezugserzieher:innen
Folgende Unterlagen sind für die Betreuung in der 3. Klasse notwendig:
- entsprechender Bedarfsbescheid, ausgestellt durch das zuständige Jugendamt
- Änderungsvertrag der tjfbg gGmbH. Diesen finden Sie hier oder im Bereich "Service & Download".
Da ab der 3. Klasse bisher eine Elternbeteiligung an den Kosten für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) entsteht, muss diese entsprechend an den Träger überwiesen werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
1. Lastschrift
- Nutzen Sie dafür bitte das Formular SEPA-Mandat. Dieses finden Sie hier oder im Bereich "Service & Download".
2. Dauerauftrag
- Bitte nutzen Sie die Angaben auf der Beitragsmitteilung, die Sie von der tjfbg gGmbH erhalten haben.
Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail an uns (senefelderplatz@tjfbg.de) bzw. Ihre Bezugserzieher wenden.