Anmeldung für den Sozialpädagogischen Bereich
Sehr geehrte Eltern,
Ihr Kind wird die Schule am Senefelderplatz besuchen und Sie wünschen auch eine Betreuung für den Nachmittag?
Dann möchten wir Sie bitten folgende Punkte zu beachten:
Allgemeine Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger finden Sie hier.
Antragsstellung
- Der Betreuungsgutschein (Bedarfsbescheid) wird im zuständigen Jugendamt/ Bezirksamt (wohnortabhängig) beantragt ("Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule").
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule (Hort) finden Sie hier (bitte anklicken) oder laden es hier (bitte anklicken) direkt runter.
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Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 wird seit dem 01.08.2019 kein Kostenbeteilugung mehr erhoben.
- Es ist keine Bedarfsprüfung für Kinder in der Jahrgangsstufe 1 bis 6 an der offenen Ganztagsschule mehr erforderlich. Der Bedarf wird vom Jugendamt entsprechend des Antrags der Eltern festgestellt und beschieden.
- Sie bekommen also die Zeitmodule, die Sie sich wünschen. Da keine Kostenbeteiligung erhoben wird, bietet es sich an, die kompletten Module zu beantragen und so die Sicherheit zu haben, dass wir ihr Kind von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr betreuen würden, auch wenn Sie nicht darauf angewiesen sind.
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Ein Antrag muss aber weiterhin beim Jugendamt gestellt werden.
- Abschließend erhalten Sie einen "Bescheid über die ergänzende Förderung und Betreuung an allgemeinbildenden Schulen" (Bedarfsbescheid/ Gutschein), dieser wird benötigt um mit dem Sozialpädagogischen Bereich (Hort) einen Vertrag zu schließen. Daher möchten wir Sie bitten diesen in der Schule abzugeben.
- Da wir an der Schule am Senefelderplatz ein freier Träger sind, der die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) übernimmt, machen Sie den Vertrag direkt mit uns und nicht mit dem Jugendamt.
- Bedarfsbescheide haben in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren, sodass es notwendig ist diesen in der zweiten und in der vierten Klasse neu zu beantragen.
Betreuungsverträge
- Den "Vertrag über die Aufnahme und Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an einer ergänzenden Betreuung" schließen sie direkt mit uns ab, bitte füllen Sie keine Verträge des Jugendamtes aus!
- Bitte geben Sie die Dokumente unterschrieben und ausgefüllt mit den restlichen Unterlagen wieder in der Einrichtung ab.
- Die Foto-Filmerlaubnis und Einverständniserklärung SPB sind ebenfalls auszufüllen - diese sind wichtig für Abholvollmachten und evtl. Besonderheiten.
- Das SEPA-Mandat muss nicht zum Start der Betreuung in der 1. Klasse ausgefüllt werden. Dies müsste dann aber spätestens zum Übergang der 3. Klasse nachgeholt werden.
- Sollten Sie die Unterlagen online ausfüllen und unterschreiben, können Sie diese, gemeinsam mit dem Bedarfsbescheid, auch direkt an senefelderplatz@tjfbg.de senden
- Weiterhin können die Unterlagen komplett ausgefüllt und mit dem Bedarfsbescheid auch im Sekretariat, sowie im Freizeitbereich bei jedem/jeder Erzieher:in abgegeben werden, auch die Nutzung des Briefkasten ist möglich.
- Sollte der Betreuungsgutschein (Bedarfsbescheid) schon abgegeben worden sein, sortieren wir diesen den Verträgen zu.
- Die entsprechenden Vertragsunterlagen für die Betreuung im Sozialpädagogischen Bereich (Hort) der Schule am Senefelderplatz finden Sie hier.
Folgende Unterlagen werden für die Betreuung benötigt:
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"Vertrag über die Aufnahme und Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an einer ergänzenden Betreuung"
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Betreuungsgutschein (Bedarfsbescheid), wird im zuständigen Jugendamt/ Bezirksamt (wohnortabhängig) beantragt ("Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)"
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Die Vereinbarung über die Inanspruchnahme des Schulmittagessens ohne Kostenbeteiligung
Weitere Informationen zum Inhalt des Gruppengeschehens, Schwerpunkte, etc. erfolgen am ersten Elternabend im neuen Schuljahr!
Informationen zur Betreuung der neuen Erstklässler vor der Einschulung finden Sie im Bereich "neue Erstklässler:innen".