Beitragsordnung
Die Mitglieder des Vereins entrichten gemäß § 5 der Satzung Beiträge. Hierzu hat die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Beitragshöhe
(1) Der Mindestbeitrag wird auf 2,00 € pro Kalendermonat festgelegt.
(2) Oberhalb des Mindestbeitrags bleibt die Beitragshöhe der Selbsteinschätzung jedes Mitglieds überlassen.
a) Die Mitgliederversammlung empfiehlt als Regelbeitrag einen Beitrag von mindestens 10,00 € pro Monat.
b) Mitgliedern, die dies leisten können, empfiehlt die Mitgliederversammlung einen Förderbeitrag von mindestens 50,00 € pro Monat.
§ 2 Beitragsberechnung und -zahlung
(1) Der Beitrag wird pro Kalendermonat berechnet. Im Fall des Beginns oder der Beendigung der Mitgliedschaft im Laufe eines Kalendermonats ist der Beitrag für diesen Monat voll zu entrichten.
(2) Der Beitrag ist zum dritten Werktag jedes Kalendermonats fällig. Der Vorstand kann hiervon abweichende Intervalle für die Beitragszahlung bestimmen.
(3) Mitglieder sollen dem Verein eine Einzugsermächtigung zur Einziehung der Beiträge erteilen. Der Vorstand kann anderweitige Zahlungsarten gestatten.