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Kooperative Grundschule - Schule am Senefelderplatz

NOTBETREUUNG

Alle wichtigen, allgemeinen Informationen zur Notbetreuung finden Sie auf den Seiten des Senats unter:

"Berliner Schulen kehren ab dem 9. Juni wieder in den Regelbetrieb zurück. Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hortbetreuung) wird ebenfalls wieder ab dem 9. Juni 2021 angeboten. Weitere Informationen zum Schulbetrieb unter https://www.berlin.de/.../pressemitteilung.1090619.php"

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

"Die außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung wird in vollem Umfang für alle Lerngruppen in der Primarstufe durchgeführt und die Notbetreuung endet damit. An offenen und gebundenen Ganztagsschulen wird die ergänzende Förderung und Betreuung entsprechend der Bedarfsbescheide für die Zeit von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr angeboten."

Zitat aus Briefe an die Schulen

                                        

Mehr brauchen wir dazu nicht sagen und freuen uns einfach auf Mittwoch.

Weitere Informationen der Senatsverwaltung finden Sie hier:

https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#aktuell

Des Weiteren finden Sie dort auch die Briefe an Schulen.

Bei Fragen und Anregungen ist die Notbetreuung erreichbar, unter:

01511-6146933 oder per Mail: senefelderplatz@tjfbg.de

 


Welche Vorgaben macht die Senatsverwaltung für die Notbetreuung?

Die Notbetreuung umfasst für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 die Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind. Für die anderen Jahrgangsstufen umfasst die Notbetreuung in der Regel die Zeit von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?

1.

Die Notbetreuung kann nur von alleinerziehenden Eltern, sowie Familien, in denen mindestens ein Elternteil in systemrelevanten Berufen tätig ist und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, in Anspruch genommen werden. (siehe auch  Liste der systemrelevanten Berufe) 
Insbesondere gilt es zu beachten, dass es Familien betrifft, die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben.

2.

Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag erhalten in Ergänzung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Notbetreuung Zugang zu einer bedarfsgerechten Notbetreuung. Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die berufliche Tätigkeit eine Betreuung erfordert. Die Eltern werden gebeten, den individuellen Betreuungsbedarf auf den notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit der Schule abzustimmen.

Wie melde ich Bedarf für die Notbetreuung an und welche Unterlagen sind dafür nötig?

1. Für alleinerziehenden Eltern, sowie Familien, in denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist:

  • Bitte reichen Sie die Erklärung der Eltern – Notwendigkeit der Notbetreuung in Schule und einen Arbeitszeitnachweise der Sorgeberechtigten, bzw. im Haushalt lebenden, erwachsenen Personen digital ( senefelderplatz@tjfbg.de) bei uns ein.
  • Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Notbetreuung:

  • Erklärung der Eltern – Notwendigkeit der Notbetreuung in Schule
  • Arbeitgebernachweis des systemrelevanten Elternteils
  • bei Alleinerziehenden ggf. eine Übersicht des Wechselmodells
  • eine wöchentliche Anmeldung ist nicht nötig

2. Für Anmeldungen auf Grundlage des Betreuungsvertrages, ohne systemrelevanten Beruf:

  • Die Anmeldung erfolgt wöchentlich und muss für jede Woche neu eingereicht werden.
  • Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung sind das Anmeldeformular und Arbeitszeitnachweise der Sorgeberechtigten, bzw. im Haushalt lebenden, erwachsenen Personen notwendig.
  • Die erforderlichen Unterlagen schicken Sie bitte an senefelderplatz@tjfbg.de.
  • Die Anmeldung erfolgt zum jeweiligen Donnerstag bis 12:00 Uhr, vor Beginn der Woche, für der der Bedarf angemeldet wird.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Notbetreuung:

  • Anmeldeformular für die Notbetreuung an der Schule am Senefelderplatz
  • Arbeitszeitnachweise der Sorgeberechtigten bzw. im Haushalt lebende, erwachsene Personen
  • eine wöchentliche Anmeldung und Einreichung der Unterlagen ist nötig

Die Anmeldung und entsprechenden Unterlagen schicken Sie bitte per Mail an: senefelderplatz@tjfbg.de

Wo findet die Notbetreuung statt?

Die Notbetreuung findet findet für Klasse 1-3 im Gebäudeteil des Sozialpädagogischen Bereiches (Hort) statt und die Notbetreuung für die Klassen 4 - 6 im Schulgebäude.

 

Ist ein Schnelltest für die Teilnahme an der Notbetreuung notwendig?

Ja, laut Senatsverwaltung muss auch für die Teilnahme an der Notbetreuung ein Selbsttest in der Einrichtung, durch die Kinder durchgeführt werden. 

weitere Informationen der Senatsverwaltung zu diesem Thema finden Sie unter:

https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#schultest1

Das entsprechende Schreiben an die Schulen finden Sie hier.

 

Wann bin ich alleinerziehend?

„Zu den Alleinerziehenden zählen alle Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammen leben. Unerheblich ist dabei, wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist.“

Dies bedeutet, dass Elternteile, die mit einer oder einem neuen Partner:in in einem Haushalt zusammenleben, nicht als alleinerziehend gelten.

Bitte bedenken Sie dies, wenn Sie die „Erklärung der Eltern – Notwendigkeit der Notbetreuung in Schule“ ausfüllen.

Sollten beide Elternteile, die als alleinerziehend gelten, einen Anspruch auf Notbetreuung geltend machen, müssen beide Elternteile jeweils das Formular „Erklärung der Eltern – Notwendigkeit der Notbetreuung in Schule“ ausfüllen.

Des Weiteren ist eine Übersicht des Wechselmodels notwendig, damit wir wissen, wen wir informieren, sollte ein Notfall bestehen.

Außerdem könnten Unterschiede im Notbetreuungsumfang bestehen.

Auch für Alleinerziehende gilt die Aussage auf dem Formular „NOTWENDIGKEIT DER NOTBETREUUNG IN Schule - Erklärung der Eltern“:

„Ich versichere/wir versichern, dass die Betreuung der o.g. Kinder nicht anders bewerkstelligt werden kann. Ich werde/wir werden die Notbetreuung nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Anspruch.“

Wir bitten darum, dass wenn Eltern dafür unterschreiben, Sie Sich entsprechend auch daran halten.

Weitere Informationen für Alleinerziehende finden Sie unter:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/chancen-und-teilhabe-fuer-familien/alleinerziehende/allein--und-getrennt-erziehende-foerdern-und-unterstuetzen/73552

Wie wird die Notbetreuung an der Schule am Senefelderplatz umgesetzt?

      

Durch die Erweiterung der Notbetreuung erwarten wir einen Anstieg der Kinderzahlen. Um die Notbetreuung weiterhin zu gewährleisten, stellen Sie sich bitte auf folgende Änderungen ein:

  • Zusammenlegung von Gruppen
  • Zeitgleiche Betreuung mehrerer Gruppen durch eine päd. Fachkraft

  • Räumliche und personelle Veränderungen für die Notbetreuung in Klasse 4 bis 6

  • Veränderte Abholsituation:

  • Klasse 1-3: Eltern müssen wieder das Gebäude des SPBs betreten, um Ihre Kinder selbstständig abzuholen

  • Klasse 1-4: Eltern müssen Vollmachten für ihre Kinder ausstellen, wann diese gehen

  • Anpassung der Essenzeiten (eine Vermischung der Gruppen ist nicht mehr auszuschließen)

  • Die Schulaufgaben können nicht mehr wie bisher durch die Erzieher:innen betreut werden

  • Aufgrund von personellen und organisatorischen Möglichkeiten kann die Notbetreuung beschränkt werden


·  Es findet ausschließlich Notbetreuung statt, diese ist nicht vergleichbar mit der wohlbekannten päd. Betreuung am Nachmittag oder der Ferienbetreuung.

·         Ein kleines Beispiel finden Sie auf unserem YouTube Channel.

·         Die Kinder werden in festen Gruppen, durch möglichst gleichbleibendes päd. Personal, betreut. Die Zuordnung entspricht ggf. nicht ihrer Klasse, Klassenstufe oder Bezugserzieher*in. Die Gruppen werden nach und nach weiter mit neuen Kindern aufgefüllt.

·           Klasse 1-3:

o    Um eine Durchmischung der Klassen/Gruppen zu vermeiden, steht für jede Klasse (1-3) eine Notbetreuungsgruppe zur Verfügung.

o    Diese werden im Gebäude des SpBs (Hort) in ihren entsprechenden Gruppenräumen betreut.

o    Für die Bring- und Abholsituation nutzen Sie bitte die Klingel am gewohnten Eingang des SPBs (Hortgebäude). Wir werden zu Ihnen kommen und Ihr Kind, sowie Vollmachten und andere wichtige Unterlagen entgegennehmen bzw. bringen.

o    Das Betreten des Gebäudes des SpBs (Hort) ist nur für das päd. Personal und die Kinder gestattet.

·           Klasse 4-6:

o    Die Notbetreuung der Klassen 4 bis 6 wird zu einer Gruppe zusammengefasst.

o    Sie findet ab 22.02.2021 für die Klassen 4 bis 6 im Schulgebäude, im Raum 219, im 2. OG statt.

o    Auch die Nachbarräume werden für die Notbetreuung benutzt.

o    Wir bitten darum, dass die Kinder der Klassen 4-6, die Anspruch auf Notbetreuung haben, das Schulgelände alleine betreten und selbstständig zum Raum 219 gehen.

o    Dafür nutzen die Kinder bitte Aufgang C. (Graue Tür, der Eingang von der Schönhauser Allee, gleich rechts.)

o    Dies ist ausgeschildert.

o    Bitte denken Sie auch an etwaige Vollmachten, die den Kindern gestatten, das Gelände wieder selbstständig zu verlassen.

·         Bisher gibt es keine Vorgaben der Gruppengröße. Sie können uns aber unterstützen, die Gruppen so klein wie möglich zu halten.

·         Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind.

·         In der Früh- (06:00-08:00) und Spätbetreuung (16:00-18:00) kann die gruppenweise Betreuung, ohne Durchmischung der Kinder nicht gewährleistet werden. Daher gilt in diesen Bereichen weiterhin die Maskenpflicht.

·         Das Gebäude der Schule und des Sozialpädagogischen Bereiches (Hortgebäude) darf ausschließlich von den Kindern und dem päd. Personal betreten werden.

·         Sollten Sie ihr Kind draußen abholen, bitten wir darum, dass nur das Kind in den Räumlichkeiten Rucksack und sonstige Dinge holt.

·         Für besondere Situation werden wir individuelle Lösungen finden.

Was braucht mein Kind in der Notbetreuung?

·         Frühstück

·         Trinkflasche 

·         Schulaufgaben und Federtasche 

·         Vesper/ Snacks

 

Wie sieht der Tag in der Notbetreuung aus?

·         Durch die zeitliche Versetzung des Mittagessens variieren einzelne Abläufe in den Gruppen. Grundsätzliche haben aber alle Gruppen die gleichen Abläufe.

VORMITTAG:

·         Gegen 08:45 Uhr haben die Kinder die Möglichkeit zu frühstücken.

·         Danach erfolgt die Betreuung der Schularbeiten durch das päd. Personal bis zum Mittagessen (09:00 - 11:30).

MITTAG:

·         Versetzt über die Mittagszeit gehen die einzelnen Gruppen in die Mensa und nehmen dort ihr Mittagessen zu sich.

·         Ggf. wird nur ein Gericht angeboten. Es steht kein weiteres Gericht als Wahlessen zur Verfügung.

·         Bei Fragen zu Sonderkost oder generell zum Mittagessen, wenden Sie Sich bitte direkt an Schulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH.

NACHMITTAG:

·         Im Nachmittagsbereich findet freies Spiel in den Gruppen auf dem Hof oder in den Gruppenräumen statt.

·         Am Nachmittag werden keine Schulaufgaben gemacht.

Findet auch in Ferien oder an "Brückentagen" Notbetreuung statt?

·        die Senatsverwaltung hat entschieden, dass in den Osterferien auschließlich eine Notbetreuung angeboten wird. In der Ferienzeit wird kein schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) durchgeführt.

·         Bitte beachten Sie, dass in den Ferien oder an "Brückentagen" die gruppenweise Betreuung wie zur Schulzeit, ohne Durchmischung der Kinder, nicht gewährleistet werden kann.

·         Da auch Erzieherinnen und Erzieher Urlaub haben, müssen ggf. Gruppen entsprechend den personellen Gegebenheiten neu angeordnet werden.

·         Trotzdem wird klar nachvollziehbar sein, wer wen betreut hat und welche Kinder zusammen in einer Gruppe waren.

·         Notbetreuung in den Ferien bedeutet weiterhin Notbetreuung. Es werden keine Ferienangebote erstellt.

Muss ich immer noch eine Kostenbeteiligung zahlen, obwohl nur noch Notbetreuung stattfindet?

Die Kostenbeteiligung (Hortgebühren) werden weiterhin vorübergehend ausgesetzt.

"Die ergänzende Förderung und Betreuung ist ab Jahrgangsstufe 3 elternkostenbeteiligungspflichtig. Nach § 6 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) ist die Elternkostenbeteiligung abhängig davon, ob der Betreuungsbeginn vor oder ab dem 20. eines Monats liegt. In Abhängigkeit von dem Stichtag ist die volle Elternkostenbeteiligung durch die Eltern für den Monat zu entrichten oder aber kein Kostenbeitrag. Wird also bis einschließlich des 20. eines Monats die ergänzende Förderung und Betreuung angeboten, ist die Kostenbeteiligung erforderlich, wird sie erst danach angeboten entfällt die Kostenbeteiligung. Daraus ergibt sich, dass seit Januar 2021 keine Elternkostenbeteiligung erhoben wird. Da die Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung bis voraussichtlich mindestens April 2021 nicht möglich sein wird, wird bis einschließlich April 2021 keine Elternkostenbeteiligung erhoben."  

Das entsprechende Schreiben der Senatsverwaltung finden Sie hier.

Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

Die Senatsverwaltung sagt dazu:

Ein positives Testergebnis ist nicht als positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung zu werten. Die betroffene Person ist als Verdachtsfall zu behandeln. Daher muss ein positives Testergebnis eines Laien-Antigen-Selbsttests immer gesondert über einen PCR-Test überprüft werden.

Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler ist unverzüglich von der Gruppe zu isolieren. Hierfür stellt die Schule geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen eine Beaufsichtigung stattfindet. Die Beaufsichtigung kann auch im Freien erfolgen.
  • Die Schule informiert die Eltern / Erziehungsberechtigten und spricht das weitere Vorgehen (PCR-Nachtestung) direkt ab.
  • Betroffene Schülerinnen oder Schüler suchen gemeinsam mit ihren Eltern / Erziehungsberechtigten eine der zentralen PCR-Nachteststellen für einen PCR-Nachtest auf. Dort wird ohne vorherige Terminvergabe zwischen 7.00 und 16.30 Uhr getestet.
  • Betroffene Schülerinnen oder Schüler begeben sich im Anschluss an den PCR-Nachtest wie im Infektionsschutzgesetz und der *Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung”:/corona/massnahmen/verordnung/ vorgesehen bis zum Erhalt des Ergebnisses des PCR-Nachtests in Selbstquarantäne.
  • Erwachsene / volljährige Schülerinnen und Schüler mit positivem Testergebnis begeben sich umgehend eigenverantwortlich zur PCR-Nachtestung in eine der PCR-Nachteststellen.
  • Ein Eintrag in die Corona-Warn-App ist erst dann sinnvoll, wenn auch der PCR-Nachtest positiv ausgefallen ist.
  • Fällt auch das PCR-Nachtestergebnis positiv aus, wird das zuständige Gesundheitsamt der getesteten Person direkt von der Teststelle darüber in Kenntnis gesetzt.
  • Die weiteren Personen, die sich während der Durchführung des Antigen-Laien-Tests im Raum befunden haben, gelten nicht automatisch als Kontaktpersonen. Sie nehmen am Unterricht teil.

Schon gewusst?

Kinderkrankengeld - Antragsformular Schule/Kita und was Sie wissen müssen :

·         Ansprüche auch bei Homeoffice für alle gesetzlich versicherten mit Kindern bis 12 Jahren

·         Antrag über Krankenkasse (Bescheinigung Schule und Kita)

·         gilt rückwirkend ab 05.01.2021

·         bei COVID bedingter Schließung von Schulen (keine Präsenzpflicht), Kitas, Hort- und Pflegestellen besteht jetzt Anspruch

·         das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts

·         Anspruch: statt bisher 10 sind es 20 Arbeistage pro Kind in 2021, Alleinerziehende haben 40 statt 20 Tage Anspruch pro Kind

Das müssen Sie tun:

·         die Beantragung stellen Sie bei Ihre Krankenkassen

·         in der Regel wird eine Bescheinigung Ihrer Kita / Schule benötigt

Wer ist Anspruchsberechtigt:

·         jede/r gesetzlich versicherte Beschäftigte (auch Beamte) für alle Kinder bis 12 Jahre (oder behinderte Kinder)

·         auch Eltern in Kurzarbeit haben Anspruch, wenn sie versichert sind

·         auch Für Eltern, die im Homeoffice arbeiten können, besteht der Anspruch

·         privat versicherte Eltern haben keinen Anspruch

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld.

Hier finden Sie die Hintergrundmeldung zur Kinderbetreuung bei Schul- und Kitaschließungen.

Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz bei eigener Kinderbetreuung – Selbstständige:

Die Entschädigung erhalten Sorgeberechtigte, die wegen der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen ihre Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, in diesem Zeitraum selbst betreuen müssen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können und dadurch ein Verdienstausfall erleiden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://service.berlin.de/dienstleistung/329556/

Was gibt es sonst noch?

ARD und ZDF erweitern ihre Bildungsangebote

Ein Überblick finden Sie unter https://www.deutschlandfunk.de/bildungsprogramme-waehrend-coronakrise-ard-macht-schule.2907.de.html?dram:article_id=472843

Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins: Kostenloser digitaler Bibliotheksausweis ab 21. Januar

Ab sofort können Interessierte unter https://www.voebb.de einen kostenlosen digitalen Bibliotheksausweis buchen. Mit diesem Ausweis sind alle Digitalen Angebote des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) zugänglich. Das Angebot umfasst nicht nur die beliebten E-Books, auch Musik- und Filmstreaming und zahlreiche Lernangebote für Schüler*innen und Erwachsene sind unter https://www.voebb.de/digitale-angebote abzurufen.

YouTube-Channel der Schule am Senefelderplatz

Es war uns im jetzigen Lockdown noch nicht möglich neue Videos zu drehen. Jedoch sind die kleinen Filme und Videos aus dem letzten Lockdown immer noch aktuell und sehenswert.

Unseren Channel finden Sie hier.

Mit lieben Grüßen und bleiben Sie gesund! 

Ihr Team der Schule am Senefelderplatz

 

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