NOTBETREUUNG
Alle wichtigen, allgemeinen Informationen zur Notbetreuung finden Sie auf den Seiten des Senats unter:
Weitere Informationen der Senatsverwaltung finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#aktuell
Dort finden Sie auch die Liste der systemrelevanten Berufe, sowie die Erklärung der Eltern – Notwendigkeit der Notbetreuung in Schule, die unbedingt für die Notbetreuung benötigt wird.
(Oder Sie nutzen die hier verlinkten Formulare.)
Des Weiteren finden Sie dort auch die Briefe an Schulen.
Informationen zur Notbetreuung an der Schule am Senefelderplatz:
Bei Fragen und Anregungen sind wir erreichbar unter:
01511-6146933 oder per Mail: senefelderplatz@tjfbg.de
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Notbetreuung:
- Die Erklärung der Eltern – Notwendigkeit der Notbetreuung in Schule schicken Sie bitte an senefelderplatz@tjfbg.de
Die Notbetreuung findet ab dem 17.12.2020 im Gebäudeteil des Sozialpädagogischen Bereiches (Hort) statt.
Liebe Eltern und Kinder,
aktuell findet nur eine Notbetreuung statt, um die sozialen Kontakte zur Infektionsvermeidung so gering wie möglich zu halten und Eltern in systemrelevanten Berufen eine qualitätsvolle Betreuung für ihre Kinder zu ermöglichen. Ein Schulmittagessen wird angeboten. Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, können die Notbetreuung im Umfang von maximal 8,5 Stunden täglich in Anspruch nehmen.
Folgende Vorgaben macht dafür die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
Die Notbetreuung umfasst für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 die Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind. Für die anderen Jahrgangsstufen umfasst die Notbetreuung in der Regel die Zeit von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Die Notbetreuung wird als Gemeinschaftsaufgabe des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals angeboten. Für Kinder in der Notbetreuung soll das schulisch angeleitete Lernen durch Lehrkräfte begleitet werden. In den übrigen Zeiten werden den Kindern Freizeitangebote gemacht, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder orientieren.
Die aktuelle Situation ist für uns alle nicht einfach und wir müssen uns wieder auf die Regeln wärend der Notbetreuung in unserer Schule einstellen.
Vielen Dank!
Wie melde ich Bedarf für die Notbetreuung an?
· Bitte reichen Sie die Erklärung der Eltern – Notwendigkeitder Notbetreuung in Schule bei Notwendigkeit einer Betreuung Ihres Kindes und ggf. den entsprechenden Arbeitszeitnachweis digital ( senefelderplatz@tjfbg.de ) bei uns ein.
· Wir tragen Ihr Kind in die Kinderliste ein und teilen es einer Gruppe zu.
· Bitte beachten Sie:
Die Notbetreuung kann nur von alleinerziehenden Eltern sowie Familien, in denen mindestens ein Elternteil in systemrelevanten Berufen tätig ist und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, in Anspruch genommen werden. (siehe auch Liste der systemrelevanten Berufe)
· Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind.
Wann bin ich alleinerziehend?
„Zu den Alleinerziehenden zählen alle Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammen leben. Unerheblich ist dabei, wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist.“
Dies bedeutet, dass Elternteile, die mit einer oder einem neuen Partner:in in einem Haushalt zusammenleben, nicht als alleinerziehend gelten.
Bitte bedenken Sie dies, wenn Sie die „NOTWENDIGKEIT DER NOTBETREUUNG IN Schule - Erklärung der Eltern“ ausfüllen.
Sollten beide Elternteile, die als alleinerziehend gelten, einen Anspruch auf Notbetreuung geltend machen, müssen beide Elternteile jeweils das Formular „NOTWENDIGKEIT DER NOTBETREUUNG IN Schule - Erklärung der Eltern“ ausfüllen.
Des Weiteren ist eine Übersicht des Wechselmodels notwendig, damit wir wissen, wen wir informieren, sollte ein Notfall bestehen.
Außerdem könnten Unterschiede im Notbetreuungsumfang bestehen.
Auch für Alleinerziehende gilt die Aussage auf dem Formular „NOTWENDIGKEIT DER NOTBETREUUNG IN Schule - Erklärung der Eltern“:
„Ich versichere/wir versichern, dass die Betreuung der o.g. Kinder nicht anders bewerkstelligt werden kann. Ich werde/wir werden die Notbetreuung nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Anspruch.“
Wir bitten darum, dass wenn Eltern dafür unterschreiben, Sie Sich entsprechend auch daran halten.
Weitere Informationen für Alleinerziehende finden Sie unter:
Wie wird die Notbetreuung an der Schule am Senefelderplatz umgesetzt?
· Es findet ausschließlich Notbetreuung statt, diese ist nicht vergleichbar mit der wohlbekannten päd. Betreuung am Nachmittag oder der Ferienbetreuung.
· Ein kleines Beispiel finden Sie auf unserem YouTube Channel.
· Die Kinder werden in festen Gruppen, durch möglichst gleichbleibendes päd. Personal, betreut. Die Zuordnung entspricht ggf. nicht ihrer Klasse, Klassenstufe oder Bezugserzieher*in. Die Gruppen werden nach und nach weiter mit neuen Kindern aufgefüllt.
· Bisher gibt es keine Vorgaben der Gruppengröße. Sie können uns aber unterstützen, die Gruppen so klein wie möglich zu halten.
· Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind.
· In der Früh- (06:00-08:00) und Spätbetreuung (16:00-18:00) kann die gruppenweise Betreuung, ohne Durchmischung der Kinder nicht gewährleistet werden. Daher gilt in diesen Bereichen weiterhin die Maskenpflicht.
· Das Gebäude der Schule und des Sozialpädagogischen Bereiches (Hortgebäude) darf ausschließlich von den Kindern und dem päd. Personal betreten werden.
· Für die Bring- und Abholsituation nutzen Sie bitte die Klingel am gewohnten Eingang des SPBs (Hortgebäude). Wir werden zu Ihnen kommen und Ihr Kind, sowie Vollmachten und andere wichtige Unterlagen entgegennehmen bzw. bringen.
· Sollten Sie ihr Kind draußen abholen, bitten wir darum, dass nur das Kind in den Räumlichkeiten Rucksack und sonstige Dinge holt.
· Für besondere Situation werden wir individuelle Lösungen finden.
Was braucht mein Kind in der Notbetreuung?
· Frühstück
· Trinkflasche
· Schulaufgaben und Federtasche
· Vesper/ Snacks
Wie sieht der Tag in der Notbetreuung aus?
· Durch die zeitliche Versetzung des Mittagessens variieren einzelne Abläufe in den Gruppen. Grundsätzliche haben aber alle Gruppen die gleichen Abläufe.
VORMITTAG:
· Gegen 08:45 Uhr haben die Kinder die Möglichkeit zu frühstücken.
· Danach erfolgt die Betreuung der Schularbeiten durch das päd. Personal bis zum Mittagessen (09:00 - 11:30).
MITTAG:
· Versetzt über die Mittagszeit gehen die einzelnen Gruppen in die Mensa und nehmen dort ihr Mittagessen zu sich.
· Ggf. wird nur ein Gericht angeboten. Es steht kein weiteres Gericht als Wahlessen zur Verfügung.
· Bei Fragen zu Sonderkost oder generell zum Mittagessen, wenden Sie Sich bitte direkt an Schulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH.
NACHMITTAG:
· Im Nachmittagsbereich findet freies Spiel in den Gruppen auf dem Hof oder in den Gruppenräumen statt.
· Am Nachmittag werden keine Schulaufgaben gemacht.
Findet auch in Ferien oder an "Brückentagen" Notbetreuung statt?
· die Senatsverwaltung hat entschieden, dass in den Winterferien auschließlich eine Notbetreuung angeboten wird. In der Ferienzeit wird kein schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) durchgeführt.
· Bitte beachten Sie, bei der Notbetreuung in Ferien oder an "Brückentagen" kann die gruppenweise Betreuung, ohne Durchmischung der Kinder nicht gewährleistet werden.
· Da auch Erzieherinnen und Erzieher Urlaub haben, müssen ggf. Gruppen entsprechend den personellen Gegebenheiten neu angeordnet werden.
· Trotzdem wird klar nachvollziehbar sein, wer wen betreut hat und welche Kinder zusammen in einer Gruppe waren.
· Notbetreuung in den Ferien bedeutet weiterhin Notbetreuung. Es werden keine Ferienangebote erstellt.
Muss ich immer noch eine Kostenbeteiligung zahlen, obwohl nur noch Notbetreuung stattfindet?
Die Kostenbeteiligung (Hortgebühren) werden vorübergehend ausgesetzt.
„Seit der Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Anfang Januar 2021 sind die Berliner Schulen in der Primarstufe nur noch für die Notbetreuung geöffnet und die ergänzende Förderung und Betreuung (Hortbereich) kann nicht angeboten werden. Die Elternkostenbeteiligung für den Monat Januar wird den Eltern daher erlassen. Hierfür werden im Land Berlin alle Elternkostenbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung im Februar auf 0,00 Euro gesetzt, es erfolgt eine nachholende Verrechnung.“
Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.
Schon gewusst?
Kinderkrankengeld - Antragsformular Schule/Kita und was Sie wissen müssen :
· Ansprüche auch bei Homeoffice für alle gesetzlich versicherten mit Kindern bis 12 Jahren
· Antrag über Krankenkasse (Bescheinigung Schule und Kita)
· gilt rückwirkend ab 05.01.2021
· bei COVID bedingter Schließung von Schulen (keine Präsenzpflicht), Kitas, Hort- und Pflegestellen besteht jetzt Anspruch
· das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts
· Anspruch: statt bisher 10 sind es 20 Arbeistage pro Kind in 2021, Alleinerziehende haben 40 statt 20 Tage Anspruch pro Kind
Das müssen Sie tun:
· die Beantragung stellen Sie bei Ihre Krankenkassen
· in der Regel wird eine Bescheinigung Ihrer Kita / Schule benötigt
Wer ist Anspruchsberechtigt:
· jede/r gesetzlich versicherte Beschäftigte (auch Beamte) für alle Kinder bis 12 Jahre (oder behinderte Kinder)
· auch Eltern in Kurzarbeit haben Anspruch, wenn sie versichert sind
· auch Für Eltern, die im Homeoffice arbeiten können, besteht der Anspruch
· privat versicherte Eltern haben keinen Anspruch
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld.
Hier finden Sie die Hintergrundmeldung zur Kinderbetreuung bei Schul- und Kitaschließungen.
Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz bei eigener Kinderbetreuung – Selbstständige:
Die Entschädigung erhalten Sorgeberechtigte, die wegen der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen ihre Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, in diesem Zeitraum selbst betreuen müssen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können und dadurch ein Verdienstausfall erleiden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://service.berlin.de/dienstleistung/329556/
Was gibt es sonst noch?
ARD und ZDF erweitern ihre Bildungsangebote
Ein Überblick finden Sie unter https://www.deutschlandfunk.de/bildungsprogramme-waehrend-coronakrise-ard-macht-schule.2907.de.html?dram:article_id=472843
Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins: Kostenloser digitaler Bibliotheksausweis ab 21. Januar
Ab sofort können Interessierte unter https://www.voebb.de einen kostenlosen digitalen Bibliotheksausweis buchen. Mit diesem Ausweis sind alle Digitalen Angebote des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) zugänglich. Das Angebot umfasst nicht nur die beliebten E-Books, auch Musik- und Filmstreaming und zahlreiche Lernangebote für Schüler*innen und Erwachsene sind unter https://www.voebb.de/digitale-angebote abzurufen.
YouTube-Channel der Schule am Senefelderplatz
Es war uns im jetzigen Lockdown noch nicht möglich neue Videos zu drehen. Jedoch sind die kleinen Filme und Videos aus dem letzten Lockdown immer noch aktuell und sehenswert.
Unseren Channel finden Sie hier.
ein interessanter Artikel:
Ohne das Virus leben ist das Ziel
Der Lockdown ist verlängert – ohne Perspektive. Wieder reagiert die Politik nur. Eine Expertengruppe setzt auf einen Null-Fälle-Plan. "No Covid" könnte ein Ausweg sein.
diesen finden Sie unter:
Mit lieben Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Schule am Senefelderplatz